Bodenproben
Analytik von Bodenproben beim LHL: In der bodenkundlichen Analytik dient der Muffelofen zur Bestimmung der organischen Substanz und des Kohlenstoffgehalts durch Verglühen. ©LHL

In der Rubrik “Im Portrait” werden Institutionen und Behörden vorgestellt, die in den Bodenwissenschaften ausbilden, forschen, Bodenanalytik durchführen sowie Institutionen und Behörden, die sich mit Bodenschutz, Landwirtschaft und Gartenbau befassen. Diesmal: Das Landwirtschaftliche Untersuchungswesen des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor (LHL).

Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) wurde 2005 aus verschiedenen Laboreinrichtungen des Landes Hessen gegründet. Der LHL ist mit seinem Hauptsitz in Gießen und weiteren Standorten in Wiesbaden, Kassel, Frankfurt a. M. und Bad Hersfeld zuständig für das Untersuchungswesen der Bereiche Lebens- und Futtermittel, Veterinärmedizin, Landwirtschaft und Umwelt sowie für die Einfuhr von lebenden Tieren, Lebensmitteln und tierischen Produkten in die EU.

Im LHL ist wissenschaftliches Personal aus unterschiedlichen Disziplinen tätig. Mit der Konzentration unterschiedlicher Fach- und Laborkompetenzen bietet der LHL ein umfassendes Untersuchungsspektrum für einen bürgernahen Verbraucherschutz. Der LHL ist ein Dienstleistungsunternehmen für Behörden, Verbände und private Auftraggeber. Sein Dienstleistungsspektrum besteht aus Untersuchung, Beratung und Ausbildung. An den Standorten in Gießen, Kassel, Bad Hersfeld, Frankfurt a. M. und Wiesbaden gibt der LHL Verbrauchern Auskunft. Begutachtung und Beratung durch die wissenschaftlichen Mitarbeiter erfolgt auch vor Ort.

Einwaage von Bodenproben
Einwaage von Bodenproben beim LHL. ©LHL

Im Bereich des Landwirtschaftlichen Untersuchungswesens werden vom LHL insbesondere Böden und Erden, Düngemittel und Sekundärrohstoffe, Futtermittel, Saatgut, landwirtschaftliche Produkte, milchwirtschaftliche Produkte, landwirtschaftliche Brauchwässer und Biogasrohstoffe untersucht. Bodenuntersuchungen auf Nähr- und Schadstoffe dienen neben gesetzlichen Kontrollaufgaben dem vorsorgendem Bodenschutz und der Optimierung der Nährstoffversorgung der Böden für eine hochwertige und nachhaltige Nahrungsproduktion.

Boden und Düngemittel

Die bei Kontrolluntersuchungen ermittelten Bodendaten bieten dem Landwirtschaftlichen Versuchswesen die Grundlage für Trendstudien zur optimalen bzw. bedarfsorientierten Düngung. Die Bodendaten ermöglichen auch die Weiterentwicklung von Rechtsverordnungen im Umweltbereich. Auf dieser Rechtsgrundlage erfolgen auch die Untersuchungen an Bioabfällen und anderen organischen Materialien. Das Schadstoffpotential organischer Dünger ist mitunter erheblich und kann ihren Einsatz einschränken (z. B. Gehalte an Schwermetallen wie etwa Blei, Zink oder Nickel). Ihr Nährstoff- und Humusreichtum und ihre bodenverbessernden Eigenschaften machen sie jedoch zu einem wertvollen Recyclingprodukt. Die Untersuchungen legen daher das Maß der Verwertbarkeit organischer Materialien als Dünger fest.

Standort Kassel-Harleshausen des LHL
Standort Kassel-Harleshausen des LHL. ©LHL

Im Rahmen der Düngemittelkontrolle werden Mineraldünger aus dem Handel dahingehend getestet, ob die nachweisbaren Inhaltsstoffe mit der Deklaration übereinstimmen. Die Untersuchungen dienen der Einhaltung vergleichbarer Qualitäten von Düngern und ihrer Optimierung mit dem Ziel der Erzeugung hochwertiger und schadstofffreier Nahrungsmittel. Der LHL arbeitet eng mit hessischen Universitäten und Fachhochschulen im Bereich angewandter Forschung und Entwicklung zusammen. Dies führt zu innovativen Untersuchungsstrategien und neuen analytischen und diagnostischen Methoden.

Futtermitteluntersuchung

Die Futtermitteluntersuchung dient dem vorsorgenden Verbraucherschutz im Hinblick auf wertgebende Inhaltsstoffe sowie Schadstoffe. In diesem Zusammenhang werden in der amtlichen Futtermittelkontrolle nach einem europaweiten Kontrollplan Verdachtsproben untersucht. Hinzu kommt die freiwillige Qualitätskontrolle der Futtermittelproduzenten und Landwirte mit dem Schwerpunkt, die Übereinstimmung der Deklaration mit den tatsächlich im Produkt enthaltenen wertgebenden Inhaltsstoffen zu überprüfen.

 Saatgut

Flammenfotometrische Analytik
Flammenfotometrische Analytik von Bodenproben. ©LHL

In der geltenden Gesetzgebung sind die Mindestanforderungen für die Saatgutbeschaffenheit und dadurch Qualitätsnormen festgelegt. In dem Saatgutlabor des LHL werden Saatgutproben beispielsweise auf bedeutsame Faktoren untersucht, wie den Besatz mit Samen anderer Arten und die Keimfähigkeit des Saatgutes. Durch diese Untersuchungen wird Vorsorge getroffen, dass keine fremden Pflanzen zur Aussaat kommen, die bei der späteren Feldentwicklung z. B. Pflanzenschutzmaßnahmen wie den Einsatz von Herbiziden erfordern können oder eine Vermischung mit anderen Pflanzenarten erfolgt. Von großer Bedeutung ist auch die Bestimmung der Keimfähigkeit des Saatgutes, da nur Samen mit dem Potenzial für die Entwicklung zu gesunden, kräftigen Pflanzen für die vielversprechende Aussaat und spätere Ernte von wirtschaftlichem Interesse sind.

Milchwirtschaftliche Untersuchung

Die amtliche Prüfung dient der Qualitätsüberwachung der in Hessen hergestellten Milch, Milcherzeugnisse, Butter und Käse. Zur sensorischen Prüfung, die von amtlich bestellten milchwirtschaftlichen Sachverständigen ausgeführt wird, kommt die Laboruntersuchung mit anerkannten Referenzmethoden auf die stoffliche Zusammensetzung und die hygienische Beschaffenheit der Produkte hinzu. Molkereien und Direktvermarkter senden darüber hinaus Vorprodukte und Erzeugnisse aus der laufenden Produktion zur Kontrolle ein, die anhand ausgewählter chemischer und mikrobiologischer Parameter auf ihre Verkehrsfähigkeit und Qualität analysiert werden. Die Ergebnisse liefern einen Beitrag zur Optimierung der Herstellungsbedingungen.