Dieser Begriff bezeichnet Standorte, an denen der Mensch früher mit gesundheits- und/oder umweltgefährdenden Stoffen oder Materialien umgegangen ist. Stellen, wo entsprechende Abfälle abgelagert worden sind, bezeichnet man als Altablagerungen. Das können beispielsweise alte oder illegale Mülldeponien mit Abfällen sein, die Boden und Grundwasser gefährden. Standorte, wo einst mit gefährlichen Chemikalien umgegangen wurde, nennt man Altstandorte. Hierzu können ehemalige Fabrikgelände, Werkstätten oder Tankstellen gehören. Die Einstufung eines Geländes als Altlast nimmt die zuständige Behörde vor.