Befahrener Waldboden
Der Forst geht nicht immer sanft mit seinen Böden um. ©Alexander Stahr

Taunusstein (st). Der Waldboden ist nach Aussage der Forstwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland das wichtigste Kapital einer nachhaltigen Forstwirtschaft. Der Schutz des Bodens sei daher eine Frage der Vernunft. Doch die Realität sieht oft anders aus.

Die Holzernte durch den Forst setzt den Waldböden mitunter erheblich zu. Bei feuchter Witterung führen das Gewicht von Forstmaschinen (Holzvollernter, Rückemaschinen) und der Radschlupf zur völligen Zerstörung der Bodenstruktur, zur so genannten Homogenisierung des Bodens. Der Boden wird einfach gesagt durchgeknetet.

Der Schwerpunkt des Holzeinschlages oder der Holzernte fällt in die Monate Oktober bis März. Nicht immer ist der Boden gefroren, selten ist er völlig ausgetrocknet. Die Forstverwaltungen in Deutschland sind auch Wirtschaftsunternehmen (wahrscheinlich in erster Linie). Verträge und Termine müssen eingehalten werden, sodass Bodenschäden nicht immer zu vermeiden sind. Ehemals von Forstmaschinen belastete Böden weisen häufig eine Feuchtigkeit anzeigende Vegetation auf, da das homogenisierte Bodenmaterial zum einen wasserstauend wirkt, zum anderen das Niederschlagswasser wie ein Schwamm gegen die Schwerkraft festhält.

Eine fragliche Maßnahme ist zudem die Waldbodenkalkung. Dies soll der Versauerung der Böden durch Sulfateinträge als Folge des Straßen- und Luftverkehrs entgegenwirken, da die Versauerung des Bodens Wurzelschäden nach sich zieht. Zwar puffert die Kalkung den Säureeintrag, bringt aber neue Probleme. Denn die Kalkung erhöht die Aktivität der Bodenlebewesen mit der ein schnellerer Humusabbau und somit ein Nährstoffverlust einhergeht. Dabei wird auch das Wasserspeicherungspotential der Böden herabgesetzt. Durch die kalkungsbedingte Überschuss-Mineralisierung und Nitrifikation erhöht sich die Gefahr der Nitratauswaschung ins Grund- und somit ins Trinkwasser. Im Körper des Menschen wird Nitrat in Nitrit und Nitrosamine umgewandelt, deren weitere Zerfallsprodukte als krebserregende Stoffe gelten.