Waldböden: Ihre Vernichtung und Belastung durch Windparks in Trinkwasserschutzgebieten schreiten voran – Beispiele aus Hessen
Im waldreichen Hessen wurden und werden, abgesegnet von der schwarz-grünen Landesregierung, Windenergieanlagen (WEA) auf bewaldeten Höhenzügen errichtet. Natürlich auch in allen anderen Bundesländern. Wald mit seinen zahlreichen Funktionen wird dabei hektarweise rigoros vernichtet. Auch Laubwald mit stattlichen und gesunden Baumriesen. Und natürlich geht es dabei auch den Waldböden an den Kragen. Häufig in Wasserschutzgebieten. Ein intakter Waldboden, gleich ob tief- oder recht flachgründig, ist aufgrund seiner vielfältigen biotischen und abiotischen Funktionen jedoch der denkbar beste Schutz für das Grundwasser, das vielerorts in Hessen durch Tiefbrunnen, Flachbrunnen, Stollen oder Quellen als Trinkwasser gefördert wird.
Boden ist die Lebensgrundlage für den Menschen und Milliarden anderer Spezies. Natürlich entwickelter Boden ist nicht erneuerbar. Und auch nicht anthropogen rekonstruierbar. So findet sich z. B. im Genehmigungsbescheid vom 11.02.2016 des Regierungspräsidiums Darmstadt für den Windpark Greiner Eck (Odenwald nördlich von Hirschhorn und Neckarsteinach) folgende Aussage: „Vor der Befahrung oder Nutzung als Lager- und Montagefläche, sind geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Verdichtung des Waldbodens (z. Bsp. Auslegung von druckverteilenden Platten) durchzuführen. Vor der Wiederaufforstung sind die natürlichen Bodenverhältnisse wieder herzustellen.“ Das hat, wenn es nicht so dreist wäre, schon einen humorvollen Aspekt. Die natürlichen Bodenverhältnisse sind derart komplex, dass Jahrhunderte bis Jahrtausende für die Wiederherstellung nötig sind. Häufig finden sich in den Nebenbestimmungen von Genehmigungsbescheiden für Windparks durch hessische Regierungspräsidien auch Aussagen wie „Der Oberboden muss getrennt in Mieten gelagert und nach den Bauarbeiten wieder lagengerecht eingebaut werden“. In der Regel passiert das nicht, da es nicht geht.
Der Oberboden umfasst den mineralisch-organischen A-Horizont und die organischen Auflagen, die O-Horizonte. Ein tatsächlich lagengerechter Einbau des Oberbodens käme z. B. der wieder Zusammensetzung von geschredderten Banknoten gleich. Nach Fertigstellung eines Windparks bleibt daher stets ein homogenisiertes, verdichtetes mineralisch-organisches und mit Rasen begrüntes oder mit Schotter überlagertes Substrat zurück, das mit natürlichem Boden und seinen wichtigen Funktionen nichts mehr gemein hat. Sollte sich in vielen Jahren und Jahrzehnten im Substrat (nur unter Gras) ein humoser Oberboden entwickelt haben (Ah-Horizont), so kann man von einem anthropogenen Boden oder einem Kultosol sprechen. Windparks an Land sind, vergleichbar mit immer neuen Gewerbegebieten auf der „Grünen Wiese“ regelrechte „Killer“ von natürlichen Böden.
Hinzu kommt in vielen Fällen von Windparkbaustellen die Bodenbelastung durch Wasser gefährdende Stoffe. Auch außerhalb der eigentlichen Baustelle. Genehmigungsbehörden und Gerichte lässt das offenbar kalt. Beispiel Windpark bei Vielbrunn im Odenwald einem Stadtteil von Michelstadt im südhessischen Odenwaldkreis. Während der Errichtungsphase des Windparks im Frühjahr 2018 wurde entgegen den Nebenbestimmungen (Auflagen) im Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt während strömendem Regen Fremdmaterial im Bereich der Baustelle ausgebracht, das durch den Niederschlag weiträumig im anschließenden Wald verspült wurde. Dadurch wurde der betroffene Waldboden nachhaltig geschädigt, was u. a. ein Verstoß gegen das Bundesbodenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten BBodSchG) darstellt. Im Windpark „Hainhaus“ (Odenwald im Naturpark Odenwald) verlor ein Windrad über Monate Öl, das auf dem Waldboden verteilt wurde. Erst nach einem Hinweis aus der Bevölkerung und von Bürgerinitiativen wurden Behörden im Windpark Hainhaus tätig.
Auch von nicht selten brennenden Windkraftanlagen, die aufgrund ihrer Höhe nicht löschbar sind, gehen u. a. vom kontaminierten Löschwasser, mit dem herabgestürzte Anlagenteile am Boden gelöscht wurden, erhebliche Gefahren (Kontaminationen) für Boden und Grundwasser bzw. Trinkwasser aus.
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