Unter dem Begriff „Blaike“ (von blaicken, blecken = Blankes oder Weißes entblößen oder die Ablaikung = Entblößung von Erde, Erdfall) können prinzipiell sämtliche vegetationslose bis schütter bewachsene Abtragungsformen oder Schädigungen der Bodendecke verstanden werden, betrachtet man die Herkunft des Wortes. So findet sich auch in der Salzburger Waldordnung von 1659 die recht allgemein gehaltene Definition: „Die Blaiken, Stelle eines Berghanges, an welcher sich die Dammerde losgerissen hat und gesunken ist, so dass an demselben der Sand oder das nackte Gestein zum Vorschein kommt.“

Die Entstehung einer Blaike kann daher auf den unterschiedlichsten abtragungswirksamen Prozessen beruhen, wie zum Beispiel Rutschungen, Murgänge oder Schurfprozesse durch Lawinen. In der neueren deutschsprachigen Literatur werden unter diesem Begriff jedoch zumeist vegetationslose oder nur schütter bewachsene flächenhafte Schädigungen der Bodendecke auf alpinen Matten, Wiesen oder Weiden verstanden, die primär auf Bewegungen von Schneemassen oder auf den Tritt von Mensch und Tier zurückzuführen sind.