Abgelagerte Aushubmassen mit initialer Bodenbildung
Auf oft illegal abgelagerten Aushubmassen von Bauvorhaben entwickeln sich mit der Zeit die Kippenböden. ©Alexander Stahr

Anlässlich des alljährlichen Weltbodentages am 5. Dezember wurde der Boden des Jahres 2018 vorgestellt. Die Aktion soll die Bedeutung des Bodens für die Menschen vermitteln und seine Schutzwürdigkeit herausstellen. Ausgewählt wird der Boden des Jahres vom Kuratorium Boden des Jahres. Sprecher des Kuratoriums ist Herr Dr. Gerhard Milbert. Der Boden des Jahres 2019 ist der Kippenboden oder Kipp-Regosol.

Böden sind eine knappe Ressource, die sich nicht vermehrt und nicht nachwächst. Deshalb ist es wichtig, die Böden unserer Kulturlandschaften für nachfolgende Generationen zu bewahren. Im August des Jahres 2002 wurde auf dem Weltkongress der „Internationalen Bodenkundlichen Union“ in Bangkok der 5. Dezember als Weltbodentag festgelegt. Ohne Boden gäbe es keine höheren Pflanzen und somit keine Nahrung. Doch der Boden ist an vielen Orten in Gefahr. Er wird zum Beispiel vom Wasser weggespült oder vom Wind verweht, wenn er nicht mit Vegetation bedeckt ist. Auch die Belastung mit Chemikalien und die zunehmende Bebauung bedrohen unsere Böden.

Kippenböden oder Kipp-Regosole sind junge und nur wenig entwickelte Böden aus anthropogenen Substraten. Das können z. B. verkippte Abraummaterialien bei der Gewinnung von Rohstoffen oder etwa Aufschüttungen von unterschiedlichsten, mehr oder weniger humosen mineralischen Substraten in Neubau- oder Weinbaugebieten sein. Insofern sind Kippenböden auch oft zugleich Hortisole, Weinbebergsböden und Stadtböden. Daher waren die gekürten Böden der Jahre 2010 (Stadtböden), 2014 (Weinbergsboden) und 2017 (Gartenboden) unmittelbar mit dem „Neuling“ in 2019 verwandt. Mehr zum Boden des Jahres 2019 finden Sie hier.